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Antrag Gartenwasserzähler


Wassermengen, die auf dem Grundstück verwendet und nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt werden, können gemäß Satzung abgesetzt werden. Der Antrag ist online zu stellen. Eine Absetzung bei Nutzung für Schwimmbecken oder Teiche ist ausgeschlossen.

Leistungsbeschreibung

Beschreibung:

Grundstückseigentümer können eine Absetzung von Abwassermengen beantragen, wenn Wasser beispielsweise für die Gartenbewässerung oder Tierhaltung genutzt und nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird.
Voraussetzung ist ein ordnungsgemäß installierter und geeichter Zwischenzähler (Absetzzähler), der die entnommene Wassermenge genau erfasst.

Wichtig:
Eine Absetzung ist nicht möglich, wenn Wasser für Schwimmbecken, Pools, Kinderbecken oder Gartenteiche verwendet wird. Dieses Wasser wird als Schmutzwasser eingestuft und muss über den Schmutzwasserkanal entsorgt werden.

Der Antrag auf Absetzung kann bequem online gestellt werden. Nach Prüfung durch den Abwasserbetrieb erfolgt eine Entscheidung über die Anerkennung der Absetzung.

Bitte beachten Sie auch die gesetzlichen Vorgaben zur Eichung von Wasserzählern gemäß Mess- und Eichgesetz (MessEG).

Rechtsgrundlage:

Abwasserbereich