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Antrag auf Absetzung von nicht in die Kanalisation eingeleiteten Frischwassermengen


Mit diesem Antrag können Sie die Menge des Frischwassers, das aufgrund eines Schadens in Ihrer Hausanschlussleitung nicht in die Kanalisation gelangt ist, von der Abwassergebühr absetzen.

Absetzung von nicht in die Kanalisation eingeleitetem Frischwasser z.B. bei einem Rohrbruch.

Leistungsbeschreibung

Wenn ein Schaden in Ihrer Hausanschlussleitung vorliegt, kann Frischwasser unbemerkt austreten und versickern, ohne in die Kanalisation zu gelangen. Dieses Wasser wird Ihnen jedoch in der Regel über Ihre Wasseruhr berechnet. Um eine ungerechtfertigte Berechnung der Abwassermenge zu vermeiden, können Sie einen Antrag auf Absetzung dieser nicht eingeleiteten Frischwassermengen stellen.

Nach Antragstellung beim Abwasserbetrieb wird die Menge Frischwasser, die nicht in die Kanalisation eingeleitet wurde, durch den/die Sachbearbeiter/in festgesetzt (siehe Satzungsauszug). Diese Menge wird dem zuständigen Versorger gemeldet (Harzenergie in Altenau und STW in Clausthal-Zellerfeld).

Dieser rechnet die Gutschrift mit der nächsten Wasserrechnung ab.

Abwasserbetrieb