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Sanierungsrechtliche Genehmigung Ortskern Zellerfeld


Die sanierungsrechtliche Genehmigung ist eine spezielle Genehmigung, die für bestimmte Bauvorhaben und Rechtsvorgänge in einem festgelegten Sanierungsgebiet erforderlich ist. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass geplante Maßnahmen den Zielen der Stadtsanierung entsprechen und diese nicht behindern.

Leistungsbeschreibung

Was ist die sanierungsrechtliche Genehmigung?

Nach § 144 des Baugesetzbuches (BauGB) benötigen bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten eine schriftliche Genehmigung. Dies gilt auch, wenn für das Vorhaben keine Baugenehmigung erforderlich ist.

Die Genehmigung wird erteilt, um zu prüfen, ob das geplante Vorhaben den Zielen und Zwecken des Sanierungsgebiets entspricht.

Sie ist ein Instrument der städtebaulichen Planung und dient dazu, die Sanierung eines Gebiets im Sinne des Gemeinwohls zu steuern

Welche Vorhaben sind betroffen?

Die Genehmigungspflicht betrifft:

  • Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung baulicher Anlagen (hier sind baugenehmigungspflichtige Vorhaben gemeint - es ist parallel ein Bauantrag zu stellen)
  • vollständige oder teilweise Beseitigung baulicher Anlagen
  • Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und von baulichen Anlagen (insbesondere Ein- / Umbau von Fenstern oder Rollläden, Veränderungen an Fassaden und Dacheindeckungen)
  • Veränderungen von Grundstücksgrenzen wie Teilung, Zerlegung oder Vereinigung von Grundstücken
  • Grundstückskaufverträge, Bestellung und Veräußerung von Erbbaurechten und Wohnungseigentum
  • grundbuchliche Belastungen von Grundstücken/Wohneigentum etc. (unter anderem Bestellung von Grundschulden oder Hypotheken, Eintragungen von Grunddienstbarkeiten)
  • Begründungen, Änderungen oder Aufhebung von Baulasten
  • schuldrechtlicher Vertrag, in dem eine Verpflichtung zu einem der vorher genannten Rechtsgeschäfte begründet wird (zum Beispiel Tausch- oder Schenkungsverträge).

 

Wichtige Hinweise:

Die sanierungsrechtliche Genehmigung ersetzt nicht die Baugenehmigung, falls diese erforderlich ist.

Die Genehmigung ist gebührenfrei.

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen, um den Genehmigungsprozess zu klären.

  • Der Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung ist schriftlich oder digital über das Serviceportal Open Rathaus bei der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld einzureichen.
  • Die Behörde prüft den Antrag und entscheidet, ob das Vorhaben den Sanierungszielen entspricht.
  • Nach positiver Prüfung wird die Genehmigung erteilt.

  • § 144 Baugesetzbuch (BauGB)
  • § 145 BauGB
  • Örtliche Sanierungssatzung

Bauamt/ Stadtentwicklung