Antrag auf Städtebauliche Förderung im Sanierungsgebiet Zellerfeld
Antrag auf Städtebauliche Förderung im Sanierungsgebiet Zellerfeld
Sie besitzen ein Haus im Sanierungsgebiet und wollen dieses mithilfe von Städtebauförderungsmitteln sanieren lassen.
Voraussetzungen:
• Gebäude im Sanierungsgebiet
• Städtebaulicher Missstand
• Verwertbare bauliche Substanz
• Keine Drittmittel einsetzbar (KfW-Förderkredite, Wohnungsbauförderung)
• Fördervertrag mit der Stadt
Leistungsbeschreibung
Im Zuge der Neustrukturierung der Städtebauförderung ab dem Programmjahr 2020 wurde das Städtebauförderungsprogramm " Städtebaulicher Denkmalschutz " in das neue Förderprogramm “Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“ überführt. Mit diesem Förderprogramm sollen im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaßnahmen Stadt- und Ortskerne gestärkt, aufgewertet und revitalisiert sowie als zentrale Versorgungsbereiche und multifunktionale Standorte gesichert werden. Das Programm soll helfen, den anstehenden Strukturwandel in Stadt- und Ortsmitten besser zu bewältigen.
Auf Grundlage des dem Land vorliegenden Konzepts zur Sanierung (ISEK) soll vom Bund, vom Land Niedersachsen und der Stadt Clausthal-Zellerfeld für öffentliche und private Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet "Ortskern Zellerfeld" ein Fördermittelvolumen von insgesamt bis zu 5,23 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Der Anteil der Stadt liegt dabei nur bei 10 % Eigenanteil.
Bitte beachten Sie, das es keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung gibt.
Gefördert werden:
- Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von Gebäudenund Gebäudeteilen einschließlich der Herstellung von barrierefreienZugängen und Maßnahmen zur Schaffung von familien-, alten- und behindertengerechten Wohnungen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäude- und Grundstücksnutzung
- Maßnahmen zur Verbesserung der Erschließung der Grundstücke und zur Aufwertung des unmittelbaren Wohnumfeldes (z.B. Innenhöfe, Entsiegelung und Begrünung, Maßnahmen für das geordnete Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen, Krankenfahrstühlen, Gehilfen und Müllbehältern
- Instandsetzungen von Fassaden und Fassadenteilen, von Dächern, Außenwänden, deren Bekleidungen und farbigen Beschichtungen sowie der Erhalt und Ergänzungen von Gestaltungselementen an Gebäuden
- Erneuerung von Fenstern und Haustüren
- Städtebaulicher Mehraufwand für stadtbildtypische und – verträgliche Werbeanlagen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudeenergieeffizienz
- Optimierung von Anlagen zur Wärmeerzeugung und -verteilung zur Vermeidung von Eingriffen in denkmalgeschützte Fassaden und Fassadenteile
- Weitere Maßnahmen, die dem Erhalt des Denkmals und der Verbesserung des Stadtbildes dienen
- Planungsleistungen zur Vorbereitung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Modernisierungsuntersuchungen)
Verfahrensablauf
- Der Antrag auf Städtebauliche Förderung im Sanierungsgebiet Zellerfeld ist schriftlich oder digital über das Serviceportal Open Rathaus bei der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld einzureichen.
- Die Behörde prüft die Förderfähigkeit des Antrages.
- Nach positiver Prüfung wird der Fördervertrag geschlossen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Reichen Sie gerne einen formlosen Antrag ein der nutzen Sie unseren Open Rathaus Antrag.
Welche Gebühren fallen an?
Gebührenfrei
Amt/Fachbereich
Bauamt/Stadtentwicklung