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Führungszeugnis beantragen


Leistungsbeschreibung

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.

Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).

Einfaches Führungszeugnis:

Wird das Führungszeugnis für private Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis.

Erweitertes Führungszeugnis

Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig werden (z. B. Schule, Sportverein) oder mit pflegebedürftigen Personen bzw. Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.= Arbeit mit Schutzbefohlenen

Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden.

Bei einer persönlichen Beantragung im Bürgerbüro wird der Antrag von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet. Sie können gerne einen persönlichen Termin im Bürgerbüro buchen oder den Antrag online im Open Rathaus Portal der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld stellen.

  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • Personalausweis oder  Reisepass
  • Ausländischer Reisepass mit Aufenthaltsbescheinigung
  • Erweitertes Führungszeugnis
    • Schriftliche Anforderung der Stelle, die das Führungszeugnis benötigt
  • Für behördliche Zwecke:
    • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichen

Online-Portal des Bundesamts für Justiz:

  • Lesegerät, um die Ausweisdaten entsprechend auslesen zu können
  • Ausweis App 2
Gebühr: 13,00 EUR

ca 3 Wochen

Antrag auf Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis - BZR 2a Antrag einer Behörde auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 3 Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 2 Ersuchen um unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister - BZR 4

Serviceamt/Bürgerbüro

Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Spezielle Hinweise
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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport