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Sie haben einen Schaden festgestellt, der möglicherweise durch den Bauhof verursacht wurde? Hier können Sie den Vorfall melden. Die Stadt prüft den Fall und leitet ihn bei Bedarf an den Kommunalen Schadenausgleich (KSA) weiter.

Leistungsbeschreibung

Schadenfälle, die im Zusammenhang mit der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld stehen, können ab sofort unkompliziert hier gemeldet werden. Wir möchten Sie hiermit über den Ablauf der Schadensmeldung und die weitere Bearbeitung informieren.

Was ist ein Schadenfall?

Ein Schadenfall liegt zum Beispiel dann vor, wenn Sie oder Ihr Eigentum durch städtische Einrichtungen, bauliche Mängel im öffentlichen Raum oder andere Umstände, für die die Stadt verantwortlich ist, zu Schaden gekommen sind. Typische Beispiele sind:

  • Schäden durch Schlaglöcher oder ungesicherte Baustellen,
  • beschädigte Gehwege,
  • Unfälle im Zusammenhang mit kommunalen Einrichtungen.

So melden Sie einen Schadenfall

Bitte nutzen Sie zur Meldung eines Schadenfalls das bereitgestellte Formular. Tragen Sie dort alle relevanten Informationen zum Schaden ein, insbesondere:

  • Datum und Uhrzeit des Vorfalls,
  • genaue Ortsangabe,
  • Beschreibung des Schadenshergangs,
  • ggf. Fotos oder andere Belege zum Schaden.

Je vollständiger Ihre Angaben sind, desto schneller kann eine Bearbeitung erfolgen.

Was passiert nach der Meldung?

Nach Eingang Ihrer Schadenmeldung wird der Fall von der zuständigen Stelle der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld geprüft. Anschließend erfolgt eine entsprechende Weiterleitung an unsere Versicherung.

Sollten für die Bearbeitung noch Unterlagen fehlen oder Rückfragen bestehen, wird sich die Stadt direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bei Fragen zur Schadenmeldung oder zum Verfahren können Sie sich gerne an das zuständige Sachgebiet „Zentraler Service“ wenden.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

Wir sind bemüht, Ihre Schadenmeldung zügig und transparent zu bearbeiten. Die Kooperation mit unserer Versicherung und eine offene Kommunikation mit Ihnen als betroffene Person haben dabei höchste Priorität.

Zentrale Dienste