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Hundesteueranmeldung


Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld erhebt eine Hundesteuer. Die Erhebung erfolgt nach den Bestimmungen der ab 01.01.2016 gültigen Hundesteuersatzung (HundStS) der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld i. V. m. dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG).

 Die Hundesteuersatzung finden Sie auf der Homepage unter Bürgerservice und Politik/Ortsrechtssammlung und am Ende dieser Seite. Auf Anforderung wird sie Ihnen auch gern zugesandt.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

Zur Anmeldung eines Hundes ist eine Anmeldung erforderlich. Diese ist ggf. um weitere Nachweise zu ergänzen (bspw. Kaufnachweis).

Für den ersten Hund beträgt die Steuer 84,00 € jährlich.
Für den zweiten Hund beträgt die Steuer 126,00 € jährlich.
Für den dritten und jeden weiteren Hund beträgt die Steuer 168,00 € jährlich.

Ein Hund ist innerhalb 14 Tagen nach Zuzug, Aufnahme oder Anschaffung anzumelden.

Kämmereiamt

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport