Hundesteuerabmeldung


Leistungsbeschreibung


Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • ausgefülltes Abmeldeformular

Diese ist ggf. durch Nachweise zu ergänzen (bspw. Nachweis des Verkaufs/der Aufgabe; Bestätigung des Tierarztes über die Einschläferung).

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung spätetens jedoch  innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?


Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

Amt/Fachbereich


Kämmereiamt

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Kontakt

  • Steuern und Abgaben

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiterin Frau Kalbitz