BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Hundesteuerabmeldung


Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

  • ausgefülltes Abmeldeformular

Diese ist ggf. durch Nachweise zu ergänzen (bspw. Nachweis des Verkaufs/der Aufgabe; Bestätigung des Tierarztes über die Einschläferung).

Es fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung spätetens jedoch  innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

Kämmereiamt

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz