Wahlhelfer, Mitarbeit im Wahlvorstand
Wahlhelfer, Mitarbeit im Wahlvorstand
Textblöcke ein-/ausklappenDas Wahlbüro der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld ist zuständig für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung aller Wahlen in Clausthal-Zellerfeld, Altenau, Schulenberg und Wildemann.
Sie können sich jederzeit als wahlhelfende Person bei uns melden und damit bei der nächsten Wahl aktiv mitwirken. Sie brauchen keine Vorkenntnisse und Ihre Anmeldung erfolgt freiwillig, das heißt es besteht keine Verpflichtung zukünftig bei jeder Wahl zu helfen.
Voraussetzung um Wahlhelfer zu sein:
Kommunalwahl
- 16. Lebensjahr vollendet
- deutsche Staatsangehörigkeit
Landtagswahl, Bundestagswahl
- 18. Lebensjahr vollendet
- deutsche Staatsangehörigkeit
Europawahl
- 16. Lebensjahr vollendet
- deutsche Staatsangehörigkeit oder einer EU zugehörig
Leistungsbeschreibung
Um für einen reibungslosen Verlauf in den Wahllokalen der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld sorgen zu können, benötigen wir die Unterstützung vieler ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Das Wahlbüro freut sich über jede freiwillige Meldung – auch von Ihnen!
Für Ihren ehrenamtlichen Einsatz erhalten Sie am Wahltag ein erhöhtes Erfrischungsgeld je nach Funktion in Höhe von bis zu 50 Euro. Zusätzlich stellen wir auf Wunsch gern eine Bescheinigung über die Wahrnehmung dieses Ehrenamtes aus, die zum Beispiel für Bewerbungen genutzt werden kann.
Eine Demokratie lebt von gemeinsamen Entscheidungen. Auch am Wahltag arbeiten Sie im Team von acht bis neun Personen. Der Wahlvorstand besteht dabei aus einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher sowie deren Stellvertretung, einer Schriftführerin oder einem Schriftführer sowie Beisitzerinnen und Beisitzern.
Zu den Aufgaben im Wahlvorstand eines Urnenwahllokals gehören zum Beispiel die Ausgabe der Stimmzettel, die Kontrolle anhand des Wählerverzeichnisses sowie das Auszählen der Stimmen und die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk. Bei einem Einsatz im Briefwahllokal beginnen die Aufgaben mit dem Vorbereiten und Prüfen der eingegangenen Briefwahlunterlagen, um anschließend die Auszählungen beginnen zu können. Für die vorgezogene Bundestagswahl werden die Briefwahlunterlagen vom Landkreis Goslar ausgezählt.
Die Wahllokale haben am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In den Urnenwahllokalen wechseln sich die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in zwei Schichten von jeweils fünf Stunden ab, die Schicht im Briefwahllokal beginnt um 15 Uhr. Ab 18 Uhr helfen alle gemeinsam beim Auszählen mit.
Verfahrensablauf
(ausgenommen hiervon sind die Wahlvorstände der BriefwAm Wahltag ist Teamarbeit gefragt. Soweit die Schichteinteilung nicht schon vorab durch die Wahlvorsteherin/den Wahlvorsteher telefonisch erfolgt ist, treffen sich alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer morgens um 7.30 Uhr in ihrem Wahllokal und legen die Einteilung des Tages fest. Nachdem die Wahlunterlagen sortiert, die Wahlkabinen und Wahlurnen aufgestellt und die Stimmzettel bereitgelegt sind, die Aushänge angebracht und die Ausschilderung erfolgt sind, beginnt die erste Schicht des Wahlvorstandes um 8.00 Uhr mit der Wahlhandlung. Mittags erfolgt dann die Ablösung durch die zweite Schicht. Mindestens 3 Personen müssen immer anwesend sein, darunter die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher und die Schriftführerin/der Schriftführer (oder deren Stellvertretung).
Um 18.00 Uhr sind wieder alle gefordert. Nach der Schließung des Wahllokals erfolgt die gemeinsame Stimmenzählung. Sie treffen als eigenständiges Wahlorgan durch Abstimmung gemeinsame Entscheidungen (zum Beispiel Beschlussfassung über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen - bei Stimmengleichheit gibt dabei die Stimme der Wahlvorsteherin/des Wahlvorstehers den Ausschlag). Anschließend werden die Wahlunterlagen ins Rathaus gebracht.
Wie könnte Ihre Aufgabe im Wahlvorstand aussehen?
Als Wahlvorsteher(in) oder stellvertretende(r) Wahlvorsteher(in) nehmen Sie unter anderem diese Aufgaben wahr:
- Verpflichtung der Wahlvorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit
- Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
- Aufsicht über Wahlkabine und -urne, insbesondere zur Wahrung des Wahlgeheimnisses
- Leitung der Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und Stimmenauszählung
- Auszahlung der Aufwandsentschädigung
- Abgabe der Wahlunterlagen am Abend
Als Schriftführer(in) oder stellvertretende(r) Schriftführer(in) haben Sie am Wahltag zum Beispiel folgende Aufgaben:
- Führung des Wählerverzeichnisses
- Ausfüllen der Wahlniederschrift
- Stimmenauszählung
Als Beisitzer(in) führen Sie am Wahltag unter anderem diese Aufgaben aus:
- Entgegennahme der Wahlbenachrichtigungskarte
- Ausgabe der Stimmzettel
- Sortierung der Stimmzettel und Auszählung der Stimmen
An wen muss ich mich wenden?
Wahlamt der Berg- und Universitätsstadt Claushal-Zellerfeld
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Amt/Fachbereich
Serviceamt/Wahlamt